Gebühren - Praxis Jürgen und Angelika Schramm - Kaarst

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Gebühren

Privat Versicherte, sowie privat Zusatzversicherte mit Tarif zur Erstattung von Heilpraktikergebühren:
Die Berechnung basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985).
Sie erhalten eine Rechnung mit der Sie den Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung geltend machen können.
Die Höhe und Umfang der Erstattung durch die private Krankenversicherung ist abhängig von Ihrem vertraglich vereinbarten Versicherungstarif.

Beihilfeberechtigte erhalten eine dem formalen Beihilferecht entsprechende Rechnung.
Die Berechnung basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985).
Die Höhe der Eigenbeteiligung bzw. Erstattung, durch die Beihilfe ergibt sich aus dem für Sie geltenden beihilferechtlichem Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerleistungen, sowie Ihrem prozentualen Beihilfeanteil. Für den verbleibenden prozentualen Gebührenanteil, gelten die Hinweise aus dem obigen Absatz "Privat Versichterte".

PBeakK-Versicherte erhalten eine den formalen Anforderungen der Postbeamtenkrankenkasse entsprechende Rechnung. Die Berechnung basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985).
Die PBeakK beteiligt sich bei Mitgliedern der Gruppen B1, B2, B3, C und E an den Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Die Höhe der Eigenbeteiligung bzw. Erstattung, durch die PBeakK ergibt sich aus dem für Sie geltenden Gebührenverzeichnis für Heilpraktikerleistungen.

Nicht grundsätzlich sind alle Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985) erstattungsfähig, oder tariflich nicht in der zur Vereinbarung kommenden Gebührenhöhe versichert. Mögliche Eigenbeteiligungen bei vorgenannten Versicherungen sind eigenverantwortlich zu recherchieren.
In seltenen Fällen kann es bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen vorkommen, dass vereinzelt Sachbearbeiter eine vom Erstattungsanspruch abweichende oder unzulässige Meinung von der Erstattungsfähigkeit einzelner Gebührenziffern vertreten. Bearbeitungsfehler sind allerdings ein häufigerer Grund für Leistungsabzüge.
Sie können gegen einen solchen Erstattungsbescheid Einspruch bei der privaten Krankenversicherung und/oder Beihilfestelle erheben.
Wir prüfen auch gerne, ob z.B. ein erstattungsrechtlicher Bearbeitungsfehler in unserer Liqudation zum Abzug geführt hat.

Selbstzahler bzw. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und privat versicherte Patienten ohne Tarif zur Kostenerstattung für Heilpraktikerleistungen:
Die Berechnung basiert auf dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985).
Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen hat der Patient sich selbst bei seiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung zu informieren. Selbstzahler bezahlen die angefallen Gebühren sofort am Behandlungstag, über EC/Kartenterminal oder in Bar. Auf Wunsch kann eine Rechnung für, u.a. steuerliche Zwecke erstellt werden.

Die Höhe der Kosten eines Behandlungstermins, ergibt sich aus der Art und/oder Aufwand und/oder Schwierigkeit der einzelnen Anwendungen, die sich aus den Ziffern des Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 1985) summieren.
Rechnen Sie bitte für Ihren Ersttermin mit ca. 60,- bis 180,- Euro und für eventuell notwendige Folgetermine mit 20,- bis 140,- Euro, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine genauere Angabe der zu erwartenden Gebühren, kann erst nach der Untersuchung und Beratung über die erforderlichen Behandlungen beim Erstaufnahmetermin erfolgen.

Zur Adressdatenerfassung bringen Sie bitte Ihre Gesundheitskarte mit.

Salvatorische Klausel
Zu den Angaben auf dieser Seite, bleiben Änderungen ohne vorherige Ankündigung und Irrtümer vorbehalten.

Praxis
Jürgen Schramm
Heilpraktiker
Chiropraktiker
Neuraltherapeut
Pillauer Weg 15a
41564 Kaarst
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